Die deutsche Bundesregierung hat den Streit um die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens, durch Frag den Staat im Jahr 2018, verloren.
Die Initiative Frag den Staat hat mit der Veröffentlichung des sog. Glyphosat-Gutachtens aus dem Jahr 2018 nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. In dem mehrjährigen Rechtsstreit ist die deutsche Bundesregierung endgültig vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.
Frag den Staat teilte dazu mit: „Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig: Wir durften das von Beamten erstellte Gutachten zu Krebsrisiken beim Einsatz von Glyphosat veröffentlichen, das wir 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hatten.“ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, hatte gegen die Veröffentlichung geklagt.
Frag den Staat hatte das aus öffentlichen Geldern verfasste und finanzierte Glyphosat-Gutachten angefordert und anschließend ohne die Zustimmung des BfR veröffentlicht. Daraufhin leitete das Bundesinstitut für Risikobewertung – unter Verweis auf das Urheberrecht – rechtliche Schritte gegen die Initiative ein und schickte eine Abmahnung an den Betreiber von Frag den Staat, den Verein Open Knowledge Foundation. Wenn das Dokument nicht offline genommen werde, drohte dem Verein eine Strafe von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft. Daraufhin nahm Frag den Staat das Dokument von der Website und legte hiergegen Widerspruch ein.
In der Zwischenzeit fragten fast 50.000 Menschen das Gutachten beim Bundesinstitut an und erhielten es von diesem.